11. Dezember 2020
Lula verlässt die Bundespolizei in Curitiba nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 7. November 2019. Foto: Ricardo Stuckert

Sehen Sie die Liste der Fälle, in denen Lula freigesprochen wurde oder die Ermittlungen eingestellt wurden, ohne dass illegale Handlungen des ehemaligen Präsidenten erkannt wurden.

Entscheidung vom 07/12 bis durch das 6. Gremium des Bundesgerichtshofs von Sao Paulo, Richter Diego Paes Moreira stellt ein offenes Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Luiz Inacio Lula da Silva und seinen Sohn Luis Claudio Lula da Silva ein (Rechtssache 0008633-66.2017.4.03.6181). Die Untersuchung stützte sich auf Denunziationen von Emilio Odebrecht und Alexandrino Alencar, die auf der Grundlage von Lügenmärchen versucht haben, Lula und Luis Claudio zu belasten.

Es ist das 7, Mal, dass die Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen Lula auf der Grundlage falscher Denunziationen oder Anschuldigungen ohne reelle Fakten einstellt. In diesem Fall erkannte die Bundesanwaltschaft von Sao Paulo selbst an, dass es kein Verbrechen von Lula oder seinem Sohn gab, weil der ehemalige Präsident zum Tatzeitpunkt kein öffentliches Amt innehatte und daher kein Verbrechen der passiven Korruption begehen konnte – was vom Richter akzeptiert wurde. Der Bundesrichter stimmte auch mit der Bundesstaatsanwaltschaft überein, dass es “keine Hinweise auf Amtshandlungen eines öffentlichen Amtsinhaber gibt, die Gegenstand der Einflussnahme der Untersuchten sein könnten”, was auch das Verbrechens der Einflussnahme ausschließt.

Lula wurde nur von der “Lava Jato von Curitiba” verurteilt, hatte keinen Anspruch auf ein faires und unparteiisches Verfahren – wie die technische Verteidigung des ehemaligen Präsidenten in Berufungsverfahren, die vor den Gerichten bearbeitet werden, feststellt, und auch in zwei Habeas Corpus-Verfahren, die zur Analyse beim Obersten Gerichtshof liegen, und die sich mit dem Verdacht gegen den ehemaligen Richters Sergio Moro und der Staatsanwälte der Sondereinheit befassen.

Auch bei den beiden Verurteilungen, die lula von der “Lava Jato de Curitiba” auferlegt wurden, gibt es keinen Hinweis auf eine Amtshandlung des ehemaligen Präsidenten, dennoch ist die der Entscheidung das Gegenteil derer des Bundesgerichtshofs von Sao Paulo die mit klarer technischer Strenge getroffen wurde.

Schauen Sie sich die Liste der Fälle an, in denen Lula freigesprochen wurde oder die Ermittlungen eingestellt wurden, ohne eine rechtswidrigen Handlung durch den ehemaligen Präsidenten zu beweisen:

1) Fall “Quadrilhao” 1
12. Bundesstrafgericht von Brasilia – Rechtssache Nr. 1026137-89.20184.01.3400 – Ex-Präsident Lula wurde gänzlich freigesprochen und die Entscheidung ist rechtskräftig (Endtransit);

2) Fall “Quadrilhao” 2
12. Bundesstrafgericht von Brasilia – Prozess Nr. 12. Bundesstrafgericht von Brasilia – Rechtssache Nr. 1026137-89.2018.4.01.3400 – bestätigte Lulas Freispruch im Fall des “Quadrilhao”1 ;

3) Fall “Behinderung der Justiz”
(Delcídio do Amaral) – 10. Bundesstrafgericht von Brasilia – Rechtssache 0042543-76.2016.4.01.3400 (42543-76.2016.4.01.3400) – der ehemalige Präsident Lula wurde durch ein Urteil freigesprochen, das rechtskräftig wurde;

4) Fall “Frei Chico”
7. Bundesstrafgericht von Sao Paulo – Untersuchung Nr. 0008455-2017.4.03.6181 – Ablehnung der Beschwerde in Bezug auf ex-Präsident Lula vom Bundeslandgericht vom 3. bestätigt. Region;

5) Fall “Invasion des Triplex”
6. Bundesstrafgericht von Santos – Untersuchung Nr. 50002161-75.2020.4.03.6104 – Beschwerde in Bezug auf Ex-Präsident Lula summarisch zurückgewiesen;

6) Fall Janus I
10. Bundesgericht von Brasilia – Strafprozess Nr. 0016093-96.2016.4.01.3400 – Prozess durch Unfähigkeit der Beschwerde und das Fehlen einer gerechten Ursache durch einstimmigen Beschluss des Bundeslandgerichts vom 1. Region veröffentlicht am 0.09/2020).

7) Touchdown-Fall
6. Bundesgericht von Sao Paulo – Untersuchung Nr. 0008633-66.2017.4.03.6181 – Anfrage auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingest

lula.com.br | Teixeira Zanin Martins Advogados | Übersetzt von Elisabeth Schober, Free LULA – Committee Austria.